Das Faltstraßengerät ist in der Lage, Faltstraßen maschinell zu verlegen und aufzunehmen.
Es stellt sicher, dass andere Fahrzeuge morastiges, sandiges oder schneebedecktes Gelände, aber auch Flussufer oder Böschungen befahren können. Die verlegte Straße ist für Räderfahrzeuge mit einer Einzelradlast bis 5,5 t bzw. für Kettenfahrzeuge mit einem Gewicht bis 70 t zugelassen.
Das Faltstraßengerät ist bei den beiden Brückenzügen der technischen Pionierkompanie eingegliedert.